Erfüllungsgehilfe

Erfüllungsgehilfe
Er|fụ̈l|lungs|ge|hil|fe, der (bes. Rechtsspr.):
jmd., der für einen andern eine Leistung erbringt, zu der dieser verpflichtet ist:
der Malergeselle führt als E. den Auftrag aus;
Ü (abwertend:) die Städte wehren sich dagegen, -n des Bundes zu sein.

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Erfüllungsgehilfe,
 
Recht: die Person, die mit Willen eines Schuldners für diesen bei der Erfüllung seiner geschuldeten Leistung tätig wird, z. B. der Geselle bei Reparaturen, die auszuführen sein Meister sich verpflichtet hat. Nach § 278 BGB hat der Schuldner ein Verschulden seines Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Gläubiger im gleichen Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Diese Haftung tritt jedoch nur ein, wenn die schuldhafte Handlung des Erfüllungsgehilfen in Ausführung der Vertragsleistung begangen worden ist. Außerhalb von bestimmten Schuldverhältnissen haftet der Geschäftsherr für die Personen, die er zu einer Verrichtung bestellt hat (Verrichtungsgehilfe), aufgrund der deliktischen Haftung des § 831 BGB.
 
In Österreich gilt Ähnliches. Nach § 1313 a ABGB haftet der Geschäftsherr für das Verschulden des Erfüllungsgehilfen wie für sein eigenes. Die Haftung für bloße Besorgungsgehilfen ist schwächer (§ 1315 ABGB).
 
Das schweizerische Recht trifft ähnliche Regelungen wie das deutsche (Art. 55 OR »Geschäftsherrenhaftung« im Deliktsrecht, Art. 101 im Vertragsrecht).

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Er|fụ̈l|lungs|ge|hil|fe, der (bes. Rechtsspr.): jmd., der für einen andern eine Leistung erbringt, zu der dieser verpflichtet ist: der Malergeselle führt als E. den Auftrag aus; Ü (abwertend:) Nach ... dem Fall Lorenz, bei dem sie (= die TV-Chefs) sich zu „Erfüllungsgehilfen“ degradiert sahen (Spiegel 11, 1975, 5); in Pankow finden sich immer noch willige -n, die beim ersten Wort aus Moskau schon in Aktion treten (Neue Solidarität 14. 8. 86, 1).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Erfüllungsgehilfe — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Erfüllungsgehilfe — Person, deren sich der Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient (z.B. Bank, durch die er zahlt). Haftung des Schuldners für das ⇡ Verschulden des E. gegenüber dem Gläubiger (nicht gegenüber Dritten: ⇡ Verrichtungsgehilfe) wie für… …   Lexikon der Economics

  • Erfüllungsgehilfe — Er|fụ̈l|lungs|ge|hil|fe (besonders Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Gehilfe — ⇡ Erfüllungsgehilfe, ⇡ Handlungsgehilfe, ⇡ Verrichtungsgehilfe …   Lexikon der Economics

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  • Besorgungsgehilfe — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Gehilfen — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Gehilfenhaftung — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Gehilfin — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Komplizenschaft — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

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